Ein Handyvertrag wird häufig auch als Postpaid bezeichnet. Das heißt, es findet eine nachträgliche Abrechnung der Telefonate und Kurznachrichten am Ende des Monats statt. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel zwei Jahre und die Abrechnung erfolgt monatlich. Inzwischen gibt es aber auch Anbieter ohne Mindestlaufzeit und Grundgebühr.
Der Netzbetreiber stellt bei einem Handyvertrag dem Kunden eine Kundenkarte, eine SIM-Karte, zu Verfügung. Die Gespräche und SMS werden vom Betreiber registiert und am Ende des Monats mit Rechnung abgebucht. Es gibt dabei ganz verschiedene Vertragsmodelle, je nach Telefonierverhalten des Kundens. Für Vieltelefonierer eignet sich zum Beispiel Flatrates mit einem hohen Festpreis, aber unbegrenzter Gesprächszeit. Wenigtelefoniert sollten dagegen einen Vertrag mit geringer Grundgebühr und höheren Gesprächskosten wählen. |